Forderungen
Gesellschaftliche und juristische Anerkennung und Gleichberechtigung aller Lebens- und Familienformen anstelle von Sondergesetzen für Minderheiten
Einige lesbische und schwule Paare wollen nach dem Vorbild der „klassischen Normalfamilie“ leben und streben daher die „Homo-Ehe“ an. Scheinbar sind Lesben und Schwule in dieser Frage bereits gleichberechtigt durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Aber der Schein trügt, denn „eingetragene Lebenspartner_innen“ – wie dieses Gesetz jene Paare zur besseren Unterscheidung von (heterosexuellen) Eheleuten bezeichnet – werden in vielen Detailfragen anders, in der Regel schlechter behandelt: Bei Sozialleistungen wird das Einkommen der/des Partnerin/Partners berücksichtigt und die jeweilige Sozialleistung gekürzt wie bei Eheleuten, hingegen bei der Einkommenssteuer und bei der Hinterbliebenenversorgung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, werden eingetragene Lebenspartner_innen wie einander fremde Personen behandelt.
Menschen, die als Paar zusammen leben, füreinander sorgen und eine gemeinsame Altersicherung aufbauen und genießen wollen, muss auch deshalb der Zugang zur Ehe ermöglicht werden, denn dafür ist die Ehe da, und zwar unabhängig davon, welchen Geschlechts und wie viele Lebenspartner_innen sich so binden wollen. Lesben und Schwule in ein Sondergesetz wie das LPartG zu zwängen, ermöglicht erst die diskriminierende Schlechterbehandlung durch höhere Besteuerung bei gleichen sozialen Verpflichtungen und im Fall von Beamtinnen, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes die schlechtere Versorgung, die mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes am 1.4.2008 für rechtswidrig erklärt wurde.
Noch deutlicher zeigen sich die Auswirkungen der Schlechterbehandlung, wenn in diesen Familien Kinder leben. So wird ein heterosexuelles Ehepaar ohne Kinder vom Staat steuerlich begünstigt, während eingetragene Lebenspartner_innen mit Kindern wie Alleinstehende besteuert werden. Dadurch steht diesen Familien effektiv weniger Geld zur Verfügung als anderen Familien. Die Kinder werden somit für die sexuelle Orientierung ihrer Eltern bestraft und gegenüber Kindern von verheirateten Eltern benachteiligt.
Wir fordern daher, die diskriminierende Sondergesetzgebung durch das LPartG aufzuheben und stattdessen allen Menschen unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlecht und Beziehungsstruktur gleiche Rechte und Privilegien zugängig zu machen.
Anerkennung der im Nationalsozialismus aufgrund ihrer Homosexualität verfolgten, gequälten und ermordeten Frauen und Männer als Opfer des Nationalsozialismus sowie deren Rehabilitierung und Entschädigung
Im Nationalsozialismus wurde Homosexualität systematisch stigmatisiert, die damalige Forschung verboten, zerstört und negiert, tausende in Zuchthäusern und Konzentrationslagern gequält, gefoltert und ermordet. Unter den Häftlingen in Konzentrationslagern standen Homosexuelle, mit einem „Rosa Winkel“ gebranntmarkt, auf der untersten Stufe der „Hackordnung“, und wurden selbst von Mithäftlingen gequält. Sie wurden für die härtesten Strafarbeiten herangezogen und den härtesten Folterungen ausgesetzt.
Durch die nach dem Ende des Nationalsozialismus fortgeführte Kriminalisierung von Homosexuellen wurde ihnen die nationalsozialistische Verfolgung auch nach 1945 weiter zugemutet, anstelle sie wie andere Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen, zu rehabilitieren und zu entschädigen. Bis heute sind wegen ihrer Homosexualität im Nationalsozialismus verfolgte, gequälte, gefolterte und ermordete Menschen als einzige Opfergruppe immer noch nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt worden, noch sind sie rehabilitiert oder ansatzweise entschädigt worden.
Wir fordern, dass die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nicht länger tot geschwiegen werden, sondern als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt, rehabilitiert und entschädigt werden, und dass ihr Leiden in würdigem und mahnender öffentlicher Erinnerung bleibt, sofern sie selbst keine Täterinnen und Täter waren.
Rehabilitierung und Entschädigung aller in der BRD und in der DDR aufgrund ihrer Homosexualität verurteilter Menschen
Im Nationalsozialismus wurde das Straf(un)recht gegen Homosexuelle 1935 verschärft, und die Nachkriegs- BRD behielt dieses im Nationalsozialismus verschärfte Unrecht gegen Homosexuelle noch 24 Jahre in ungeminderter Form bei. (Das ist dreimal solange, wie es in der verschärften Form im Nationalsozialismus galt.) Erst 1969 und in einer zweiten Welle 1973 wurde es abgemindert und erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung nach dem deutschen Einigungsvertrag aufgehoben.
Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung (vor 1935) zurück. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.
Menschen, die in beiden deutschen Nachkriegsstaaten wegen ihrer homosexuellen Orientierung verurteilt worden sind, deren Lebensexistenz mit der unrechten Verurteilung zerstört worden ist, müssen rehabilitiert und entschädigt werden. Es dürfen bei Behörden keine sogenannten „Rosa Listen“ geführt werden, aus denen das Merkmal der sexuellen Orientierung ermittelbar ist. Die Behörden haben sicher zu stellen, dass dieses Merkmal nicht mehr erfasst wird und noch vorhandene derartige Daten umgehend gelöscht werden.
Aufklärung der Bevölkerung über Homosexualität und Homosexuellen-Verfolgung
Homosexualität scheint mittlerweile kein Tabuthema mehr zu sein. Begleitet durch eine breitere mediale Zurschaustellung prominenter Homosexueller schlägt uns eine Welle der Toleranz entgegen. Doch greifen auch hier gängige Klischees vom erfolgreichen, braven, gutbürgerlichen und so geduldeten Homosexuellen. „Schlechte Homosexuelle“ sind hingegen diejenigen, welche eben nicht der idealisierten Heteronormativität von Ehe und Familie folgen.
Damit reiht sich die aktuelle Betrachtung in eine bereits seit Jahrhunderten betonierte, abendländisch geprägte Moralvorstellung ein, die jegliche Abweichungen von der Norm stigmatisiert, diskriminiert und zielgerichtet verfolgt.
Wir fordern deshalb die Thüringer Landesregierung auf, Projekte zu fördern, die über die Verfolgung von Homosexuellen in der deutschen Geschichte aufklären. Darüber hinaus fordern wir die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte, die sich mit den Variationen homo-, bi- und transsexuellen Lebens auseinandersetzen. Dabei sind diese Projekte allen Menschen unabhängig von deren sexueller Orientierung und Identität gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Vorurteilsfreie pädagogische Konzepte, die nicht auf Heteronormativität basieren, sondern die Vielfalt der Lebensweisen und sexuellen Orientierungen in den Bildungskatalog integrieren
Durch Texte und Bilder in Schulbüchern lernen Kinder und Jugendliche nicht nur zu lesen, zu schreiben oder eine Matheaufgabe zu lösen. Ihnen wird immer auch ein Bild des gesellschaftlich akzeptierten bzw. gewünschten Rahmens übermittelt. Wenn in einem Englisch- Lernheft die Mutter den Tisch deckt und das Mädchen ihr hilft, während der Vater von der Arbeit kommt, oder wenn in einem Mathematik-Übungsheft ein Junge ein Mädchen für 8,- € ins Kino einlädt und die Frage lautet, was dann von seinem Taschengeld abgezogen werden soll, so bringt das eben nicht nur die Fähigkeit hervor, auf englisch zu lesen oder Rechenaufgaben zu lösen. Gleichzeitig wird mit jedem Text und jedem Bild gezeigt, wie sich Menschen wünschenswerter Weise zueinander in Beziehung setzen. Dass Heranwachsende ihr Leben und ihre Beziehungen auch anders gestalten könnten, wird bewusst untergraben.
So gibt es beispielsweise keine Mathematikaufgabe, in der ein Mädchen ein anderes Mädchen ins Kino einlädt und keinen Lesetext, in dem drei Männer zusammen mit ihren zwei Kindern den Abendbrotstisch decken.
Heterosexualität und Kleinfamilie sind somit die einzigen Vorbilder, die in Thüringischen Lehrmaterial vorhanden sind. Es werden hierbei nicht nur homo-, bi- und andere sexuelle Orientierungen unsichtbar gemacht, sondern auch alle Lebens- und Beziehungsformen, die nicht der mononormativen Paarbeziehung mit Kinderwunsch entsprechen.
Um ein angst- und diskriminierungsfreies Leben außerhalb dieser momentanen Norm denk- und lebbar zu machen, ist es notwendig, zu zeigen, dass es diese gibt, und dass sie – neben den bisherigen – als Vorbild- und Identifikationsfiguren zur Verfügung stehen.
Wir fordern deshalb, dass im thüringischen Lehrmaterial vielfältige Lebens- und Familienformen einen Platz finden und nicht – wie bisher – totgeschwiegen werden.
Vermittlung eines sozialen und pädagogischen Klimas an Bildungseinrichtungen, in dem Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler offen zu ihrer sexuellen Orientierung und Identität stehen können
Viele lesbische Lehrerinnen sowie schwule oder bisexuelle Lehrer wollen nicht, dass ihren Kolleginnen und Kollegen bekannt wird, dass sie homosexuell sind, weil sie fürchten, dann von Kolleginnen und Kollegen gemieden oder in ihrer Arbeit boykottiert zu werden. Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer sind oft ohnmächtig, Schülerinnen und Schülern bei Coming-Out-Problemen oder homophober psychischer oder körperlicher Gewalt von Mitschülern zu helfen.
Wir fordern, dass der Freistaat Lehrerinnen und Lehrer ausbildet, die allen Schülerinnen und Schülern situationsgerecht helfen können. Wir fordern außerdem einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Schuldienst durch proaktive Weiterbildungsmaßnahmen für die heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen lesbischer Lehrerinnen und schwuler Lehrer, damit lesbische Lehrerinnen und schwule Lehrer auch am Arbeitsplatz frei von Diskriminierung und als Vorbild für alle Schülerinnen und Schüler selbstbestimmt leben können und somit auch die heterosexuellen Schülerinnen und Schüler bereits in der Schule Akzeptanz und Respekt gegenüber Minderheiten lernen können.
Wiederaufnahme und Fortsetzung sachlicher sexualpolitischer Debatten (in Wissenschaft und Gesellschaft) ohne Populismus, die freie sexualwissenschaftliche Forschung ermöglichen und fördern und eine Rückentwicklung zur Tabuisierung von Sexualität verhindern.
Durch das Fehlen sexualpolitischer Debatten und der damit fehlenden notwendigen Auseinandersetzung mit allen Details, Teilfragen und Zusammenhängen entstehen ungeeignete und realitätsfremde Entscheidungen, wie zum Beispiel die an der zu schützenden Jugend vorbeigehende Verschärfung des Jugendschutzes, der die zu Schützenden in die Illegalität drängt, somit eigentlich zu vermeidenden Gefahren aussetzt, was deren Entwicklung erheblich schädigen kann.
In den letzten Jahren wurden fast alle sexualwissenschaftlichen Einrichtungen und Institute geschlossen bzw. die sexualwissenschaftliche Forschung vollständig oder fast vollständig eingestellt. Dadurch fehlt auch in Gesellschaft jede Grundlage für sachliche und fundamentierte Debatten und der Gesellschaft nützende Entscheidungen.
Wir fordern daher, sexualwissenschaftliche Forschung wieder zu fördern und neu aufzubauen und sexualpolitische Debatten wieder aufzunehmen und sachlich und fundamentiert zu führen
Diskriminierungsfreier Zugang zu den bestehenden medizinischen Möglichkeiten bei Kinderwunsch durch gleichberechtigte Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Wenn der Kinderwunsch nur noch durch eine künstliche Befruchtung realisiert werden kann, tragen die Kosten für die ersten drei Versuche die Krankenkassen zu 50%. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die werdenden Eltern heterosexuell und verheiratet sind. Alleinstehende Frauen und lesbische Paare mit Kinderwunsch werden hierbei von den Krankenkassen nicht unterstützt. Selbst die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung wird ihnen größtenteils verwehrt.
Diese einseitige Förderung verstößt nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, sondern spricht zudem unehelichen Kindern das Recht auf Leben ab, da deren künstliche Zeugung nicht bezuschusst wird. Sie verstößt damit auch gegen das Gebot, ihnen die gleichen Entwicklungschancen zu eröffnen wie ehelichen Kindern.
Wir fordern daher, dass alleinstehende Frauen, lesbische Paare und Frauen in anderen Beziehungsstrukturen genauso bei ihrer Familienplanung durch künstliche Befruchtung unterstützt werden wie verheiratete Paare.
Gleichberechtigter Zugang aller Menschen zur Adoption ohne Besserstellung von Ehepaaren
Adoptieren können in Deutschland laut Gesetz sowohl Ehepaare als auch Einzelpersonen. Allerdings werden in der Adoptions-Praxis Ehepaare vorgezogen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner_innen dürfen seit 2005 zwar adoptieren, aber nur, wenn eine/r der beiden Partner_innen der leibliche Elternteil ist (sog. Stiefkindadoption). Aber auch hier wird die heterosexuelle Praxis übernommen, obwohl die Realität dieser Familien eine völlig andere ist. Wenn gemeinsam geplante Wunschkinder beispielsweise mittels Samenspende in eine lesbische Partnerschaft hineingeboren werden, fordern wir die Jugendämter auf, die sog. Adoptionspflegezeit so kurz wie möglich zu halten und den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Es dient keinesfalls dem Kindeswohl, wenn eben diese Kinder bis zu zwei Jahre auf eine doppelte rechtliche und finanzielle Absicherung warten müssen.
Die Anzahl der Adoptionen hat sich in den letzten 15 Jahren halbiert. Im Gegensatz dazu bleibt vielen der Kinderwunsch verwehrt, während Kindern der Weg in stabile Familienverhältnisse verwehrt wird, weil Gesetz und Praxis im Adoptionsrecht sexuelle Minderheiten diskriminieren.
Deshalb fordern wir, dass Menschen, die für Kinder Sorge tragen und ihnen liebende Eltern sein wollen, weder durch Gesetz noch durch die gängige Praxis die Möglichkeit zur Adoption nicht länger verwehrt wird.
Gleichberechtigte Förderung aller Formen der Kindeserziehung anstelle der Privilegierung heterosexueller Familien
Familie ist da, wo Kinder sind. Das gilt für heterosexuelle Paare, Einelternfamilien, aber auch für sogenannte Regenbogenfamilien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch oder schwul ist. Mit der einseitigen Förderung und Anerkennung von Familien, in denen die Eltern verschiedenen Geschlechts und miteinander verheiratet sind, werden die Kinder aller anderen Familienformen benachteiligt und schlechter gestellt. Sie erfahren, dass ihre Familienform nicht der Norm entspricht und gesellschaftlich diskriminiert wird.
Deshalb fordern wir, dass alle Familien, in denen Kinder aufwachsen, gleichermaßen gefördert werden, unabhängig davon, wie viele Eltern die Kinder haben, wie die Familien ihr Zusammenleben organisieren, und welchen Geschlechts und welcher sexuellen Orientierung die Eltern sind.
Keine Zwangsoperationen hermaphroditer Kinder
Noch immer werden Kinder, die kein eindeutiges Geschlecht besitzen, zwangs-operiert. Mediziner_innen sprechen von lebenswichtigen Korrekturmaßnahmen. In Wirklichkeit jedoch werden hilflos Kinder in eine Geschlechterrolle hineingepresst, um die „normale“ gesellschaftliche Zweigeschlechtlichkeit aufrecht zu erhalten. Dafür werden irreversiblen Genital-Verstümmelung in Kauf genommen. Obwohl Betroffene seit Jahren über ihr Schicksal aufklären, wird das Thema von der Regierung und Mediziner_innen größtenteils ignoriert. Deshalb fordern wir, dass hermaphrodite Kinder nicht mehr zwangs-operiert werden.
Kinderglück statt Repressionen
Stellen sie sich einmal vor, Sie bekommen ein Kind. Nun stellen Sie sich weiter vor, der Staat würde kommen und deshalb Ihren Namen ändern. Unwahrscheinlich? Nicht ganz – nach §7 das Transsexuellengesetzes (TSG) wird eine Namensänderung unwirksam, wenn die betroffene Person ein Kind bekommt. Der Staat akzeptiert nicht, dass zwei Frauen oder Männer real miteinander ein Kind bekommen können.
Zur Erhaltung der bipolaren Geschlechternorm wird sogar noch weiter gegangen: Um den Personstand von „Frau“ zu „Mann“ oder von „Mann“ zu „Frau“ zu ändern, müssen Sie sich unfruchtbar machen: Sterilisation für Normalität.
Wir fordern, dass Namensänderungen auch nach der Geburt eines Kindes gelten und dass niemand gezwungen wird, sich sterilisieren zu lassen!
Individualität statt Zwangsassimilation
Dass Geschlechtsidentität eine rein subjektive Wahrnehmung ist, ist nichts Neues. Deshalb gibt es Menschen die sich nicht in die gesellschaftliche Geschlechternorm einordnen wollen. Menschen, die sich physisch und psychisch von Gesellschaft abgrenzen wollen, werden jedoch zumeist diskriminiert.
Durch Gewalt will die Gesellschaft die Geschlechts-Normalität mit aller Macht aufrechterhalten. Sie zwingt Menschen, bestimmte Verhaltensnormen oder den „richtigen Körper“ anzunehmen – was richtig ist, wird dabei durch die Gesellschaft vorgegeben.
Wir fordern Akzeptanz gegen jeden Menschen, der nicht einer Norm entsprechen will, sowie Akzeptanz gegenüber Frauen und Männer die keinen eindeutigen Körper haben.
Wir fordern die gesetzliche Anerkennung von Menschen, die sich nicht als Frau oder Mann definieren wollen, sondern die Zweideutigkeit vorziehen (Drittgeschlecht). Die Gesellschaft hat kein Recht, Menschen eine bestimmte Norm aufzuzwingen!
Spende-Verbot aufheben
Obwohl es in Deutschland einen großen Mangel an lebensrettendem Blut und an Blutprodukten gibt, sind ganze Personengruppen von der Spende ausgenommen – so auch bisexuelle oder schwule Männer. In den Richtlinien zum Transfusionsgesetz begründen die verantwortliche Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut dies mit dem erhöhten Risiko schwere Infektionskrankheiten wie beispielsweise einer HIV-Infektion unter bisexuellen und homosexuellen Männer.
Diese Praxis ist diskriminierend und vorverurteilend! Dank strenger Testverfahren kann heute ein Übertragungsrisiko durch Bluttransfusionen ausgeschlossen werden. Kritiker_Innen betonen seit Langem, dass nicht die sexuelle Orientierung, sondern das sexuelle Verhalten ausschlaggebend sein sollte. Schließlich erhöhe der ungeschützte Sex auch bei heterosexuellen Menschen das Risiko einer schweren Infektionskrankheit.
Durch die bestehende Praxis wird bisexuellen und homosexuellen Männern das Stigma einer potentiellen schweren Infektionskrankheit aufgedrückt, indem ihnen ein risikobehaftetes Sexualverhalten unterstellt wird. Männer, die anderen Menschen durch eine Spende helfen wollen, sollten nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung davon ausgeschlossen werden.
Wir fordern daher, das Blut- und Blutbestandteil-Spendeverbot aufgrund der sexuellen Orientierung aufzuheben!
Keine Diskriminierung im Asylrecht
In vielen Ländern gilt Homosexualität als Straftat, die mit Inhaftierung, brutalen Körperstrafen und sogar der Todesstrafe geahndet wird. Neben staatlicher Verfolgung entzieht auch die gesellschaftliche Ächtung vielen Homosexuellen in ihrem Land die Existenzgrundlage, und zahlreiche homosexuelle Menschen müssen in ihrer Heimat mit der täglichen Bedrohung leben, willkürlichen Misshandlungen und Mordversuchen ausgesetzt zu sein.
Vor diesem Bedrohungshintergrund muss der restriktive Umgang mit homosexuellen Asylsuchenden einer Praxis weichen, die die besondere Situation von aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten anerkennt.
- Von homosexuellen Asylsuchenden, die ihre sexuelle Orientierung oft jahrelang geheim halten mussten und aufgrund ihrer verfolgt wurden, kann nicht erwartet werden, dass sie sich sofort nach der Ankunft in einem möglichen Aufnahmeland Fremden gegenüber bezüglich ihrer Sexualität offenbaren.
- Die menschenverachtende Praxis, von homosexuellen Asylsuchenden zu verlangen, die “Irreversibilität” ihrer sexuellen Orientierung zu belegen, muss aufhören.
- Das Asyl darf nicht mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die Asylsuchenden ja sexuell enthaltsam leben könnten, da dies den Betroffenen nicht nur keine wirkliche Sicherheit garantiert, sondern auch ihr Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität beeinträchtigt.
Aktualisiert am 14. Juli 2010
